Rechtsprechung
BFH, 10.05.1989 - II S 4/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,18806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Auslösen von Schenkungssteuer durch den Erwerb einer Forderung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.05.1981 - II R 61/77
Verjährungsfrist - Schenkung
Auszug aus BFH, 10.05.1989 - II S 4/88
Der Steueranspruch wäre dann im Zeitpunkt seiner Geltendmachung noch nicht erloschen gewesen, weil die fünfjährige Verjährungsfrist (vgl. § 144 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. Art. 97 § 10 EGAO 1977) frühestens im Jahre 1982, dem Todesjahr der Schenkerin, zugleich das Jahr, in dem das FA von dem Erwerb Kenntnis erlangte, zu laufen begonnen hätte (vgl. § 145 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b AO; siehe auch das Senatsurteil vom 6. Mai 1981 II R 61/77, BFHE 133, 258, BStBl II 1981, 688). - BFH, 30.10.1979 - II R 4/76
Nacherbenanwartschaftsrecht - Vorerbe - Übertragung des …
Auszug aus BFH, 10.05.1989 - II S 4/88
Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 1979 II R 4/76 (BFHE 129, 68, BStBl II 1980, 46) ausgeführt hat, kann der Nacherbe seine Anwartschaft auch auf den Vorerben übertragen mit der Folge, daß dieser in der Verfügung über das ererbte Vermögen keinen Beschränkungen unterliegt.
- BFH, 21.05.2001 - II R 40/99
Nacherbschaft - Entgelt für die Übertragung der Anwartschaft
Dieser Tatbestand kann --wie im Streitfall-- auch dadurch erfüllt werden, dass der Nacherbe das Anwartschaftsrecht statt auf einen am Erbfall nicht beteiligten Dritten auf den Vorerben überträgt, der dadurch Vollerbe wird (vgl. BFH-Entscheidungen vom 30. Oktober 1979 II R 4/76, BFHE 129, 68, BStBl II 1980, 46; vom 10. Mai 1989 II S 4/88, BFH/NV 1990, 294, und vom 23. August 1995 II R 88/92, BFHE 179, 145, BStBl II 1996, 137).